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Geocaches im Naturschutzgebiet

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob man einen Geocache in einem Naturschutzgebiet (NSG) oder Nationalpark legen darf. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist es möglich, allerdings sind ein paar Dinge zu beachten.

1. Rechtlicher Hintergrund

Auch wir Geocacher müssen uns an geltendes Recht halten. Für Naturschutzgebiete gibt es einen gesetzlichen Rahmen, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die entsprechenden Landesnaturschutzgesetze. Diese machen es möglich, bestimmte Teile der Landschaft unter Naturschutz zu stellen um dort vorhandene Lebensräume zu erhalten bzw. zu schaffen.

Auf dieser Grundlage werden von den zuständigen Kommunen die Gebiete per Verordnung unter Naturschutz gestellt. In diesen Verordnungen ist geregelt, wo sich das Gebiet genau befindet, welchen Schutzzweck es verfolgt und welche Ge- und Verbote dort gelten. Manche Bundesländer stellen die Verordnungstexte auf Webseiten bereit, bei anderen muss man bei der Kommune fragen.

Allerdings stellt man bei der Lektüre solcher Verordnungen ziemlich bald ein eindeutiges Muster fest, speziell was die Ge- und Verbote angeht: Fast alle Naturschutzgebiete darf man nur auf den offiziellen Wegen betreten. Alle weiteren Nutzungen bedürfen einer Genehmigung. Trotzdem ist es kein Schaden, sich über das konkrete NSG genau zu informieren und auch die Hinweise vor Ort zu beachten, z.B. jahreszeitliche Einschränkungen.

Grundsätzlich ist das Betreten von NSGs auf den offiziellen Wegen erwünscht, denn diese Gebiete werden ja nicht aus Jux und Dollerei geschützt, sondern sollen Naturwunder, seltene Arten usw. für uns Menschen erhalten und erlebbar machen. Es ist daher auch ein Irrtum, dass sich schutzwürdige Tiere und Pflanzen nur weit abseits der Wege befinden würden. Oft sind die Wege gerade entlang interessanter Stellen gelegt, so dass wir dort auch etwas zu sehen bekommen.

2. Lage der Naturschutzgebiete

Bevor man einen Geocache versteckt, sollte man erst mal nachschauen ob das geplante Versteck in einem Naturschutzgebiet liegt. Die Beschilderung vor Ort ist dafür kein ausreichender Hinweis! Diese Schilder sind keine Grenzmarkierung, oft stehen sie mitten im NSG, z.B. am Beginn eines Weges an einem Parkplatz.

Entscheidend sind daher Karten, in die die NSGs eingezeichnet sind. Zum Glück gibt es inzwischen eine ganze Reihe frei zugänglicher Karten im Internet. Beispiele:
- http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/ (Bundesweit)
- http://www.nsg-atlas.de/ /Bundesweit, mit Links zu Verordnungstexten sofern vorhanden)
- http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/karten (NRW)

Wie bei allen Karten sind diese nicht 100% aktuell, achtet also auch auf Nachrichten in der Lokalpresse über eventuelle neue Naturschutzgebiete. Eine Internetsuche nach dem Gebietsnamen und Naturschutzgebiet kann sich lohnen.

3. Wahl des Verstecks

Für einen Cache im NSG ist die Wahl des Verstecks wichtig, um den Schutzzweck nicht zu gefährden. Optimal ist ein Multi, bei dem es im NSG nur bereits vorhandene, offensichtliche Sachen abzulesen/abzuzählen gilt und der Final dann außerhalb versteckt ist. Dabei müssen diese Ablesestationen natürlich direkt an den offiziellen Wegen liegen.

Liegt das Versteck im NSG, muss es ebenfalls direkt an einem offiziellen Weg liegen. Als Faustregel gilt dabei: Ein Bein bleibt immer auf dem Weg. Als offizielle Wege zählen markierte Wanderwege sowie Straßen. Unmarkierte Trampelpfade, Holzrückewege usw. sind keine offiziellen Wege!

Weiterhin sollte es sich um ein (für Geocacher) offensichtliches Versteck handeln. Auch ein aussagekräftiger Hint in der Cachebeschreibung, vielleicht auch ein Spoilerbild können helfen, die Suche und den damit verbundenen Schaden auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei auch bedenken, dass Geocaches nicht vor den Geocachern sondern nur vor den Muggeln versteckt werden brauchen. NSGs sind nicht der geeignete Ort für die Suche nach einer Nadel im Heuhaufen!

Ein paar Ideen für mögliche Verstecke:
- der klassische Hasengrill am Wegesrand, also einfach ein paar Stöcke/Zweige über den Cache. Nicht sehr kreativ, funktioniert aber
- unter einem Stein am Wegesrand
- in einem ausgehöhlten Holzstück (dieses bitte selber mitbringen) am Wegesrand
- an/auf/unter einer Schutzhütte im NSG

4. Hinweis im Cachelisting

Im Cachelisting sollte darauf hingewiesen werden, dass es in ein Naturschutzgebiet geht - auch wenn nur einige Stationen eines Multis davon betroffen sind. Weiterhin muss dann eine Formulierung in das Listing, dass die offiziellen Wege zu keinem Zeitpunkt verlassen werden müssen um den Cache zu finden. Auf diese Weise wissen die Geocacher, dass sie sich besonders umsichtig verhalten und ihre Suche nicht abseits der Wege ausdehnen müssen.

5. Dinge die man besser lässt

Auch wenn in vielen NSGs Caches möglich sind, gibt es doch ein paar Dinge die man besser lässt:

- Klettercaches im NSG. Aus dem Betretungsrecht auf den Wegen geht noch keine weitergehende Nutzung wie Klettern hervor. Das Klettern gefährdet oft unmittelbar den Schutzzweck, man denke an Bruthöhlen von Vögeln, seltene Moose an Felsen usw.

- Nachtcaches im NSG. Auch diese dürften meist dem Schutzzweck zuwider laufen. Lasst den Tieren wenigstens im NSG ihre Nachtruhe.

- Caches in Baumhöhlen. Diese sind wertvoller und inzwischen recht seltener Lebensraum für viele Vögel und Insekten.

- Caches in Höhlen, Bunkern usw. Diese sind oft wertvoller Lebensraum für Fledermäuse. Alle Fledermausarten stehen bundesweit und ganzjährig unter Schutz! Zumindest im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) müssen solche Caches deaktiviert und die Dose entfernt werden. Fledermäuse haben nur sehr wenige Fettreserven. Jede Störung ihres Winterschlafs verbraucht sehr viel Energie, die dann am Ende zum Überleben fehlt.

- Caches auf/an/in geschützten Naturdenkmälern. Das können einzelne alte Bäume sein, besondere Felsformationen und anderes. Hier steht das Risiko einer Beschädigung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Geocaching-Spaß. Macht eine Ablesestation daraus oder legt den Cache ein paar Meter abseits.